Allgemeine Geschäftsbedingungen für studio okmonnier → hier downloaden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Projekte in den Bereichen Grafikdesign, Design (räumliche Gestaltung) und Fotografie
studio okmonnier (Monnier Ostermair, Ortsstraße 16, 91798 Höttingen, Deutschland)
1. Geltungsbereich →
Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge, Lieferungen und Leistungen von Monnier Ostermair (nachfolgend „Auftragnehmerin“) in den Bereichen Grafikdesign, Design (räumliche Gestaltung) und Fotografie, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende Geschäftsbedingungen von Auftraggeber*innen werden nicht anerkannt, es sei denn, die Auftragnehmerin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Auftragnehmerin richtet ihr Angebot sowohl an Unternehmer*innen im Sinne von § 14 BGB als auch an Verbraucher*innen im Sinne von § 13 BGB.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Annahme eines Angebots zustande, auch per E-Mail. Mit Vertragsschluss erkennen Auftraggeber*innen diese AGB an.
2. Leistungsumfang →
Die Auftragnehmerin erbringt kreative, konzeptionelle und gestalterische Leistungen, einschließlich Art Direction, in den Bereichen:
- Grafikdesign → Entwicklung und Gestaltung von Print- und Digitalmedien, Editorial Design, Branding, Corporate Design, Kampagnen- und Werbematerialien, Packaging Design, Ausstellungs- und Messegrafik sowie weiteren grafischen und visuellen Kommunikationslösungen.
- Design → Gestaltung von Möbeln, Bühnenbildern, Ausstellungen, Leuchten, Kunstprojekten sowie weiteren räumlichen, objektbezogenen oder konzeptionellen Gestaltungslösungen.
- Fotografie → Architekturfotografie, Porträtfotografie, dokumentarische Fotografie sowie weitere fotografische Leistungen nach Vereinbarung.
Art und Umfang der Leistungen werden individuell vereinbart und ergeben sich aus dem schriftlichen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der Projektabsprache.
Die Auftragnehmerin kann für die Durchführung einzelner Leistungen qualifizierte Freelancer*innen oder Partnerunternehmen einsetzen. Die Auftragnehmerin bleibt in jedem Fall verantwortliche Vertragspartnerin sowie zuständig für Koordination, Qualitätssicherung und finale Abnahme der Leistungen. Eine direkte Beauftragung oder zukünftige Zusammenarbeit zwischen den von der Auftragnehmerin eingesetzten Freelancer*innen und den Auftraggeber*innen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.
Auftraggeber*innen verpflichten sich, alle zur Durchführung erforderlichen Informationen und Daten rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen durch fehlende Mitwirkung gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
3. Vergütung →
Die Vergütung erfolgt auf Basis des individuell vereinbarten Angebots oder wird – sofern vereinbart – nach Stunden abgerechnet. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Mit bestimmten Auftraggeber*innen kann eine grundsätzliche Abrechnung auf Stundenbasis zu einem vorher festgelegten Stundensatz vereinbart werden. In diesen Fällen erfolgt die Abrechnung projektbezogen nach tatsächlichem Aufwand, ohne dass für jedes einzelne Projekt ein separates Angebot erstellt wird.
Mehraufwand, Zusatzleistungen oder nachträgliche Änderungen, die nicht Bestandteil eines eventuell bestehenden Festpreisangebots sind, werden ebenfalls auf Stundenbasis abgerechnet. Ändern sich während des Projektverlaufs wesentliche Grundlagen oder Inhalte des Projekts – insbesondere im Entwurfsprozess –, sodass eine vollständige Neuausrichtung erforderlich wird, ist das ursprüngliche Angebot nicht mehr verbindlich. In diesem Fall wird ein neues Angebot erstellt oder der Mehraufwand auf Stundenbasis abgerechnet.
4. Urheberrecht und Nutzungsrechte →
Alle von der Auftragnehmerin erbrachten Leistungen (Entwürfe, Konzepte, Grafiken, Fotografien etc.) unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall bei der Urheberin (Auftragnehmerin). Eine Übertragung des Urheberrechts ist gesetzlich ausgeschlossen.
Mit vollständiger Zahlung erhalten Auftraggeber*innen die im Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich definierten einfachen, nicht-exklusiven Nutzungsrechte im vereinbarten Umfang. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung sind diese Nutzungsrechte zeitlich, räumlich und inhaltlich beschränkt und gelten ausschließlich für den vertraglich festgelegten Zweck.
Eine Weitergabe an Dritte, Vervielfältigung, Bearbeitung, Umgestaltung oder Nutzung über den vereinbarten Umfang hinaus ist nur mit schriftlicher Zustimmung der Auftragnehmerin zulässig.
Skizzen, Vorentwürfe, Konzeptideen sowie nicht ausgewählte Entwürfe bleiben Eigentum der Auftragnehmerin und dürfen von Auftraggeber*innen weder genutzt, noch veröffentlicht, vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Dies gilt auch dann, wenn diese im Rahmen eines kostenpflichtigen Angebots präsentiert wurden. Eine Nutzung ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung zulässig.
5. Namensnennung, Referenzverwendung und Belegexemplare →
Die Auftragnehmerin hat das Recht, auf allen von ihr gestalteten oder fotografierten Arbeiten als Urheberin namentlich genannt zu werden: (© Monnier Ostermair) oder (© studio okmonnier). Dies gilt uneingeschränkt auch bei der Mitwirkung an Projekten Dritter sowie bei Gemeinschaftsprojekten. Auftraggeber*innen verpflichten sich ausdrücklich, die Nennung der Auftragnehmerin als Urheberin bzw. Mitwirkende sicherzustellen, unabhängig von der Art des Projekts oder der sonst üblichen Praxis.
Bei Standardprodukten des Marketings oder der Unternehmenskommunikation (z. B. Flyer, Anzeigen, Broschüren, Social-Media-Posts) ist eine Urheberbenennung nicht erforderlich, sofern dies branchenüblich nicht vorgesehen ist. In diesen Fällen hat die Nennung der Urheberin zumindest im Impressum, in Projektbeschreibungen oder vergleichbaren Stellen zu erfolgen.
Bei allen sonstigen Veröffentlichungen – insbesondere bei künstlerischen, konzeptionellen oder öffentlichkeitswirksamen Projekten (z. B. Bücher, Ausstellungen, Kampagnen, Editorials, Websites) – ist ein Urhebervermerk verpflichtend anzuführen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die im Rahmen eines Projekts erbrachten Leistungen unter Nennung der Auftraggeber*innen als Referenz in ihrem Portfolio, auf ihrer Website sowie in sozialen Medien zu veröffentlichen, sofern dem nicht ausdrücklich widersprochen wird.
Auftraggeber*innen verpflichten sich, der Auftragnehmerin bei Veröffentlichungen oder Vervielfältigungen gestalteter oder fotografierter Inhalte auf Wunsch unentgeltlich ein Belegexemplar zur Verfügung zu stellen.
6. Abnahme, Korrekturen und gestalterische Freiheit →
Im Angebot enthaltene Korrekturschleifen werden im vereinbarten Umfang durchgeführt. Weitere Änderungen oder nachträgliche Anpassungen, die über diesen Umfang hinausgehen, werden gesondert auf Basis des vereinbarten Stundensatzes berechnet. Werden keine Angaben zur Anzahl der Korrekturschleifen gemacht, gelten zwei Korrekturschleifen als enthalten.
Die Auftragnehmerin arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und berücksichtigt vorhandene Gestaltungsvorgaben, insbesondere bestehende Corporate Identity (CI)-Richtlinien der Auftraggeber*innen oder der jeweiligen Marke. Soweit solche Vorgaben der Auftragnehmerin vollständig, aktuell und eindeutig zur Verfügung gestellt wurden, werden diese im Rahmen der kreativen Umsetzung beachtet.
Die Verantwortung dafür, dass die finalen Entwürfe und Ergebnisse den internen Vorgaben und CI-Richtlinien entsprechen, liegt jedoch ausschließlich bei den Auftraggeber*innen bzw. der jeweiligen Marke. Dies umfasst insbesondere die Prüfung der Einhaltung aller markenspezifischen Vorgaben vor Freigabe und Veröffentlichung.
Sofern keine konkreten Vorgaben bestehen oder von den Auftraggeber*innen ausdrücklich abweichende Lösungen gewünscht werden, behält sich die Auftragnehmerin eine gestalterische Freiheit im Rahmen des beauftragten Projekts vor.
Farb- und Formwahrnehmungen, visuelle Gewichtungen sowie kompositorische Entscheidungen unterliegen in diesem Fall dem künstlerischen Ausdruck der Auftragnehmerin und stellen keinen Mangel dar.
Bei Printprodukten erhalten Auftraggeber*innen vor Produktionsfreigabe ein digitales Belegmuster (z. B. PDF-Datei) zur Prüfung und Freigabe. Der Druck erfolgt ausschließlich auf Basis der freigegebenen Version. Mit dieser Druckfreigabe gilt das Druckergebnis als inhaltlich und technisch abgenommen. Für Fehler im finalen Druckprodukt, die bei der Freigabe übersehen wurden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Gleiches gilt für digitale Produkte: Auch nach Versand oder Veröffentlichung entdeckte Fehler, die bereits vorab von den Auftraggeber*innen freigegeben wurden, stellen keinen Mangel dar und begründen keine nachträglichen Ansprüche gegenüber der Auftragnehmerin.
7. Haftung und Freigabe →
Die Auftragnehmerin haftet ausschließlich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Für Inhalte, Daten oder Materialien, die von den Auftraggeber*innen bereitgestellt werden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung. Auftraggeber*innen versichern, über alle hierfür erforderlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte zu verfügen sowie keine Rechte Dritter zu verletzen.
Die Verantwortung für die inhaltliche, rechtliche und technische Richtigkeit sämtlicher freigegebener Daten und Ergebnisse liegt ausschließlich bei den Auftraggeber*innen. Dies gilt insbesondere nach der finalen Freigabe von Layouts, Druckdaten, Plänen oder Fotografien. Für Fehler oder Rechtsverstöße, die nach Freigabe und/oder Produktion auftreten oder übersehen wurden, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung.
Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich angemessen, wenn die Auftragnehmerin als Einzelunternehmerin durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder krankheitsbedingte Ausfälle an der fristgerechten Leistungserbringung gehindert ist. Eine lückenlose Vertretung kann in solchen Fällen nicht gewährleistet werden. Gleiches gilt bei Verzögerungen, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung der Auftraggeber*innen entstehen. Schadensersatzansprüche aufgrund solcher Verzögerungen sind ausgeschlossen.
8. Datenlieferung und Archivierung →
Die Übergabe von offenen Dateien (z. B. Adobe InDesign, Illustrator, Photoshop, RAW-Dateien, CAD) erfolgt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Offene Gestaltungsdateien gelten als urheberrechtlich geschützte Werke. Eine Herausgabe erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegebenenfalls gegen zusätzliche Vergütung.
Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, Projektdaten dauerhaft zu speichern. Eine Archivierung über das Projektende hinaus erfolgt nur nach Absprache.
9. Vertraulichkeit →
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, über alle im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen geschäftlichen oder betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren – auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Diese Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften offenbart werden müssen.
10. Zahlungsbedingungen →
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu berechnen. Zudem ist sie berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
11. Künstlersozialabgabe →
Sofern Auftraggeber*innen nach § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) abgabepflichtig sind, sind sie verpflichtet, die Künstlersozialabgabe auf das an die Auftragnehmerin gezahlte Honorar an die Künstlersozialkasse abzuführen.
Diese Pflicht besteht unabhängig davon, ob die Auftragnehmerin über die Künstlersozialkasse versichert ist. Die Prüfung und Abführung der Abgabe liegt im Verantwortungsbereich der Auftraggeber*innen.
12. Schlussbestimmungen →
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der Auftragnehmerin. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Diese AGB gelten ab dem 01.01.2025 und ersetzen alle vorherigen Fassungen.